Prüfungen nach BGV A3
Der Gesetzgeber hat im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) den Arbeitgeber dazu verpflichtet, zu ermitteln, ob Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz besteht und diese Gefährdung einzuschätzen.
In der Unfallverhütungsvorschrift (berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) BGV A3 (vorherig VBG 4) ist festgelegt, dass elektrische Betriebsmittel (hauptsächlich ortsveränderliche Betriebsmittel) in bestimmten Zeitabständen (je nach Einsatzart bzw. Einsatzort) zu überprüfen sind. Für die Prüfung dürfen nur zugelassene und geeichte Messgeräte verwendet werden.
Wir wissen aus Erfahrung, dass es oft schwierig ist, während eines Werktags die Prüfung der elektrischen ortveränderlichen Betriebsmittel z.B. in einem Büro während der Bürozeiten durchzuführen (so müssen die Rechner aus- und wieder eingeschaltet werden). Deshalb bieten wir unseren Kunden einen „Nach Feierabend-Service“ oder „Samstag-Service“ an.
Ist Ihre Prüfplakette nicht mehr gültig oder haben Ihre neuen Geräte überhaupt keine Prüfplakette? Dann sprechen Sie uns an. Wir beheben diesen Zustand umgehend.